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Dienstag, 8. Januar 2013

Genug gelabert

Jetzt kommt wieder der Christian

Der Kai hat sich die Story nicht nehmen lassen, er berichtete exklusiv über die Trennung von der Bettina und dem Christian. Die Fotos vor der Anwaltskanzlei machte der Fabian. Der war zufälligerweise dort. Er hatte sich gerade im 96-Fan-Shop einen Schal gekauft. Da klingelte die Bettina. Wo die ist, dachte sich der Fabian, ist auch der Christian nicht weit. Er behielt Recht. Der Christian hatte dem Kai auf die Mailbox gesprochen und angekündigt, dass er nun auch ehemäßig den Rubikon überschreiten werde, 15 Minuten später überquerte der Christian den Mittellandkanal.

Der Therapeut von Bettina und Christian warf sich derweil in Schale - und dann in Lehrte vor einen Zug, der allerdings auf dem anderen Gleis an ihm vorbeidonnerte. Bei dem stimmte das Timing nicht. Dafür aber bei Bettina und Christian. Die sind am 17. Februar 2012 als Bundespräsidenten-Paar zurück- und am 6. Januar 2013 aus dem Schützenverein von Großburgwedel wieder ausgetreten, weil Christian die Bettina beim Kleinkaliber-Schießen knapp verfehlt hatte. Das war das Ehe-Aus. Mit einem schlechten Schützen wollte die Bettina nicht länger verheiratet sein. Ein schlechter Bundespräsident an ihrer Seite hatte ihr besser gefallen.

Doch jedem Zauber wohnt ein Anfang inne. Inne Woche fährt der Christian nach Berlin und rüttelt bei dem Joachim am Tor: "Ich will hier wieder rein!" Das hat ihm der Gerd erzählt, das sei eine gute Methode für die Jobsuche, wenn man sonst nichts Vernünftiges gelernt hat. Darüber muss dann nur noch der Kai berichten - und der Fabian ein Foto machen.

Sogleich wird auf Seite 1 über "Die Rückkehr" berichtet. Dann steht der Joachim noch einmal am Fenster, von dem er am 17. Februar 2013 weg ist. Der Christian hängt in allen Zimmern die Wahlplakate der Niedersachsen-CDU auf, die er in Hannover geklemmt hat, und klemmt vor das Plakat von David McAllister einen Zettel mit den Worten: "Das hast du nun davon." Doch das erfährt der David nicht mehr. Der ist längst in Schottland - und lebt das neue Motto des Vorgängers und Nachfolgers von Joachim: "Genug von Freiheit gelabert. Nun wird sie genossen. Die Bettina gehört nicht mehr zu Niedersachsen. Mir kommt keine Mutter mehr ins Schloss - höchstens eine Leihmutter." Deswegen leitet die Staatsanwaltschaft von Hannover das nächste Ermittlungsverfahren ein, dabei raus kommt nie etwas...

Montag, 19. November 2012

Wie bei Böll


Wir hatten die Zumpens eingeladen

"Für den Abend hatten wir die Zumpens eingeladen, nette Leute, deren Bekanntschaft ich meinem Schwiegervater verdanke..." So beginnt Heinrich Bölls Kurzgeschichte "Wie in schlechten Romanen". "Für den Morgen hatte ich keinesfalls die Kripo von Garbsen eingeladen, frühe Leute, deren Bekanntschaft ich der Staatsanwaltschaft von Hannover verdanke..." So beginnt am 3. November 2003 meine Geschichte über einen Justizskandal in Niedersachsen.

Drei Jahre später, also Anfang November 2006, hat mir ein Anrufer, der angeblich Wendt hieß und ebenso angeblich Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft von Hannover war, eine Entschädigung versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen. Anschließend schickte man mich von Pontius zu Pilatus. Eine Verfassungsbeschwerde wegen Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens verschwand, obwohl ich sie auf dem Postweg, als Internet-Fax und per mail nach Karlsruhe geschickt hatte. Das teilte ich Bundespräsident Joachim Gauck mit. Der schwieg.

Da sich nun der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages endlich intensiv mit meinem Fall beschäftigt, fragte ich am 31. Oktober 2012 die Pressestelle der Staatsanwaltschaft von Hannover, ob es in dieser Behörde tatsächlich einen Rechtspfleger namens Wendt gibt. Ich hätte inzwischen den Verdacht, dass es sich bei dem Anrufer um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover, Manfred Wendt, gehandelt hatte. Keine Antwort. Ich stellte die Frage ein zweites Mal. Keine Antwort...

Weitere Informationen

Sonntag, 27. Mai 2012

Wirklich verschwunden

Verfassungsbeschwerde weg - kann ja mal vorkommen...

"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).

Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.

In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.

Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.

Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.

Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?

Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...

Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.

Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."

Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.

P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident haben auf diesen Beitrag reagiert.

Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover



Dienstag, 1. Mai 2012

Verfassungsbeschwerde

Ist schon Schnee drauf

Meine Geschichte bewegt sich in irgendeinem Bermuda-Dreieck, in dem sogar eine Verfassungsbeschwerde verschwunden ist. Da die Staatsanwaltschaft Hannover "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig geblieben war" (Landgericht Hildesheim im September 2006 in einem Einstellungsbeschluss), wendete ich mich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch nur knapp drei Jahre benötigte, um mir mitzuteilen, dass man nicht zuständig sei, weil ich in Deutschland noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Fiel mir das Bundesverfassungsgericht ein. Das bekam von mir am 15. Dezember 2009 eine Verfassungsbeschwerde wegen der "unerfindlichen Untätigkeit" der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Wie das mit einer Verfassungsbeschwerde läuft, steht in einem Merkblatt. Allerdings wehre ich mich nicht gegen ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, sondern gegen ein Nichtverhalten, also gegen die Verschleppung eines Verfahrens, die nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch gegen europäisches Recht verstößt. Mit meinen Protesten gegen diese Untätigkeit bin ich weder beim niedersächsischen Justizministerium noch bei der Generalstaatsanwaltschaft durchgedrungen. Sie taten ebenfalls nichts, dewegen wurden der Staatsanwaltschaft von Hannover in Hildesheim die Leviten gelesen. Der Vorsitzende Richter hielt dem Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Standpauke.

Und wer liest nun dem Bundesverfassungsgericht die Leviten, weil ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Verfassungsbeschwerde bekommen habe?

Fax an das Bundesverfassungsgericht vom 1. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast drei Jahren Warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das mich schließlich an das Bundesverfassungsgericht verwies, habe ich am 15. Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, die im September 2006 vom Hildesheimer Landgericht gerügt worden ist.

Bis heute ist mir weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt worden noch gab es eine Entscheidung. Deswegen frage ich Sie nach dem Verbleib meines Schriftsatzes, der seit einigen Monaten auch der Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen bekannt ist.
Sie können meine Verfassungsbeschwerde im Internet unter http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com nachlesen.

Eine Kopie meines Faxes bekommt Bundespräsident Joachim Gauck, der mit mir die Auffassung teilen dürfte, dass niemand das Recht hat, mich seit dem 3. November 2003 von Pontius zu Pilatus zu schicken. Zwischenzeitlich haben sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages gegenseitig die Zuständigkeits-Bälle zugeworfen, bis ich mich gefragt habe, warum jemand, der wegen dieser leidigen Geschichte drei Jobs verloren hat, verhöhnt werden soll. Auch diese Schreiben habe ich im Internet dokumentiert.

Gauck reagiert überhaupt nicht

Immer wieder von Pontius zu Pilatus