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Freitag, 22. April 2016

Kurzatmig

Der Bundespräsident und das Strafgesetzbuch

Das Strafgesetzbuch darf nicht "kurzatmig" sein. Meint Bundespräsident Joachim Gauck in einem Rundfunkinterview. Deswegen ist er weiter für Majestätsbeleidigung. So lange sie bestraft wird. Wie möglicherweise demnächst ein schlechtes Gedicht über Erdogan. Schlechte Reden von Gauck sollen dagegen weiterhin erlaubt sein. Dafür müsste der § 103 des Strafgesetzbuches auch gar nicht abgeschafft werden.

"Kurzprozessig" ist dagegen die DDR gewesen, wenn es um die Kunst- und Pressefreiheit ging. Für Gauck scheint das etwas anderes zu sein als "kurzatmig". Also fordert der Bundespräsident erst einmal eine längere Phase des Nachdenkens über die Sinnhaftigkeit der Abschaffung der Majestätsbeleidigung als Straftatbestand. Wie lange diese Phase dauern soll, sagt Gauck nicht. Bis Jan Böhmermann das Gefängnis wieder verlassen darf?

Merkel bereut inzwischen, dass sie zu diesem Fall zu viel gesagt hat. Das wird dem Bundespräsidenten nie passieren...

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