Freitag, 22. April 2016

Kurzatmig

Der Bundespräsident und das Strafgesetzbuch

Das Strafgesetzbuch darf nicht "kurzatmig" sein. Meint Bundespräsident Joachim Gauck in einem Rundfunkinterview. Deswegen ist er weiter für Majestätsbeleidigung. So lange sie bestraft wird. Wie möglicherweise demnächst ein schlechtes Gedicht über Erdogan. Schlechte Reden von Gauck sollen dagegen weiterhin erlaubt sein. Dafür müsste der § 103 des Strafgesetzbuches auch gar nicht abgeschafft werden.

"Kurzprozessig" ist dagegen die DDR gewesen, wenn es um die Kunst- und Pressefreiheit ging. Für Gauck scheint das etwas anderes zu sein als "kurzatmig". Also fordert der Bundespräsident erst einmal eine längere Phase des Nachdenkens über die Sinnhaftigkeit der Abschaffung der Majestätsbeleidigung als Straftatbestand. Wie lange diese Phase dauern soll, sagt Gauck nicht. Bis Jan Böhmermann das Gefängnis wieder verlassen darf?

Merkel bereut inzwischen, dass sie zu diesem Fall zu viel gesagt hat. Das wird dem Bundespräsidenten nie passieren...

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Dienstag, 1. März 2016

Asylpaket II stoppen

Kinderschutzbund-Präsident appelliert an Joachim Gauck

Anfang Februar 2016 hat Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, bereits an Bundeskanzlerin Angela Merkel und an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen geschrieben. Er protestierte gegen das Asylpaket II, das gegen internationale Abkommen und gegen das Grundgesetz verstoße. In der Verfassung werde die Ehe und die Familie unter besonderen Schutz gestellt. 

Gestern schrieb Heinz Hilgers auch an den Bundespräsidenten, Joachim Gauck müsse das Asylpaket II stoppen, das Recht auf Familiennachzug dürfe für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz nicht für zwei Jahre ausgesetzt werden. Das widerspreche "dem Geist und dem Artikel 10 (Familienzusammenführung), 18 (Verantwortung für das Kindeswohl) und 22 (Flüchtlingskinder) der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens über den Umgang der Verantwortung für Flüchtlinge, Artikel 5 der Frauenrechtskonvention und Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union". 

"Für Kinder ist der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und beim Ankommen das Wichtigste", fügte der Kinderschutzbund-Präsident hinzu. Eine "gewaltsame Trennung" könne bei den Kindern zu psychischen Störungen führen, "Ungewissheit, Unsicherheit und geringe Zuversicht" könnten eine weitere Traumatisierung zur Folge haben. Heinz Hilgers fürchtet "in vielen Fällen irreparable" Schäden.